Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2018

Am Mittwoch, den 12.12.2018 fand die letzte Gemeinderatssitzung des Jahres 2018 statt. Die Tagesordnung umfasste dieses Mal 11 Tagesordnungspunkte im öffentlichen und einen im nichtöffentlichen Teil. Der Ortsbürgermeister Marco Weißer freute sich, neben den Gemeinderatsmitgliedern, auch einige Bürgerinnen und Bürger im Foyer der Ollmerschhalle begrüßen zu können.

Der erste Tagesordnungspunkt der Gemeinderatssitzung ist inzwischen immer die Einwohnerfragestunde. Es meldete sich ein Gemeindemitglied zu Wort und berichtet, dass aus seiner Wahrnehmung die Gestaltung des Friedhofs ein Thema sei, dass den Hundsängern sehr am Herzen liege. Er wünschte sich, dass die Umgestaltung, die mit der Entscheidung für die Anlage eines Memoriam-Gartens begonnen wurde, fortgesetzt würde. Außerdem regte er an, eine „Rentnergruppe“ ins Leben zu rufen, die die Gemeinde bei der Pflege der Friedhofsanlage unterstützen könne.

Als nächstes wollte sich der Rat mit einem Vertragsentwurf zur Regelung der Mitbenutzungsverhältnisse von Gemeindestraßen, -wegen und –plätzen zwischen der Ortsgemeinde und den Verbandsgemeindewerken befassen. Hier sollen die vertraglichen Reglungen der Instandsetzung der Wasserver- und Entsorgung überarbeitet werden. Der Ortsbürgermeister konnte aufgrund der nicht einfachen Thematik nicht alle Fragen der Ratsmitglieder beantworten. Daher sollte der Werkleiter der Verbandsgemeindewerke hierzu Stellung nehmen. Leider konnte dieser kurzfristig nicht an der Sitzung teilnehmen, daher wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben.

Im nächsten Tagesordnungspunkt wurde die Geschäftsordnung geändert. Diese ist zwar erst vom 30.08.2018, allerdings sah diese, die an die Mustergeschäftsordnung des Innenministeriums angelehnt ist, bisher vor, dass die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzungen nur an die Fraktionsvorsitzenden versendet wird. Da ist in Hundsangen aber keine Fraktionen gibt, wurde dieser Punkt geändert und die vollständige Niederschrift wird zukünftig an alle Mitglieder versandt. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Es folgte als nächster Punkt die Breitbandinitiative des Westerwaldkreises. Der Westerwaldkreis hat eine Initiative gestartet, um die letzten „weißen Flecken“ in der Internetversorgung zu beseitigen. Im Rahmen der Aufgabenübertragung empfahl der Haupt- und Finanz-Ausschuss dem Gemeinderat sich der Initiative anzuschließen, um eine flächendeckende Versorgung mit mindestens 30 Mbits zu erreichen. Für die Ortsgemeinde entstehen hier keine Kosten, da diese zu 50% vom Bund, zu 40% vom Land und zu 10% vom Westerwaldkreis getragen werden. Der Beschluss erfolgte einstimmig.

Im fünften Tagesordnungspunkt beschäftigte sich der Rat mit der Renovierung des Rathauses. Es herrschte Einigkeit darüber, dass die beiden Gemeindewohnungen im momentanen Zustand nicht zu vermieten sind, Besichtigungen von Mietinteressenten bestätigten dies. Daher sollen nun die Renovierungsarbeiten abgeschlossen und die Bäder und Böden modernisiert werden. Die Wohnungen sollen dann so schnell wie möglich, voraussichtlich ab März 2019, vermietet werden. Schlussendlich bewilligte der Rat weitere Ausgaben zur Fertigstellung der beiden Wohnungen von 30.000,- Euro. Der Bürgermeister wies in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hin, dass es nicht nur um die Kosten gehe. Wenn man überlegt, dass pro Wohnung 400,- Euro Mieteinnahmen generiert werden könnten, dann sind das pro Jahr für zwei Wohnungen 9.600,- Euro im Jahr. Die Wohnungen stünden nun schon im siebten Jahr lehr. „Wenn während dieses Zeitraums Mieteinnahmen geflossen wären, hätten wir die Kosten, die Sanierung verschlungen haben, zum großen Teil wieder im Haushalt der Ortsgemeinde als Ertrag verbuchen können.“ so der Ortsbürgermeister.

Als nächstes informierte Ortsbürgermeister Weißer über den momentanen Stand bei der angestrebten Sanierung des Sportplatzes. Hier ist man dabei, gemeinsam mit den Sportverein an einer Lösung zu arbeiten. Eine Beschlussfassung erfolgte zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.

Ähnlich sieht es beim Kindergarten St. Elisabeth aus. Hier finden zurzeit Planungen für eine Grundsanierung des Altbaus und einen dauerhaften Ausbau der 5. Gruppe statt. Dabei zeigte sich bisher, dass der Anbau aus den 70er Jahren in einem sehr schlechten baulichen Zustand ist. Zusammen mit dem Bistum als Träger soll erarbeitet werden, was notwendig ist, um den Kindergarten langfristig zu modernisieren. Gerade auch vor dem Hintergrund der Entwicklungen auf der Bundesebene (Bundestag hat das Gute-Kita-Gesetz beschlossen) und auch auf der Ebene des Landes Rheinland-Pfalz (hier steht voraussichtlich im Jahr 2021/2022 das Inkrafttreten des Kita-Zukunftsgesetzes „vor der Tür“) muss es jetzt darum gehen, unseren Ort unter Qualitätsaspekten der Kinderbetreuung auf den Stand der heutigen Zeit zu bringen. Hierbei ziehen wir mit der Kirche nicht nur an einem Strang, sondern auch in die gleiche Richtung. Es wird die Ortsgemeinde sehr viel Geld kosten, aber letztlich bleibt uns keine andere Wahl. Die Kinderbetreuung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, die wir gemeinsam mit der Kirche wahrnehmen. Diese Pflicht ist in § 10 Absatz II des Kindertagesstättengesetzes normiert. Auch hier erfolgte keine Beschlussfassung.

Der kontroverseste Tagesordnungspunkt des Abends war sicher der Abschluss des Radweges zwischen Hundsangen und Obererbach. In der Angelegenheit stand die Bewilligung der Ausgaben in Höhe von 60.206,48 Euro an, davon 45.206,48 Euro überplanmäßig, da 15.000 Euro bereits im Haushalt 2018 veranschlagt wurden. Der Beschluss wurde mit 13 Ja- bei einer Nein-Stimme gefasst.

Außerdem lag die Stellungnahme der Kommunalaufsicht über die Abwicklung des gesamten Verfahrens vor. Darin wurde festgestellt, dass es seitens der Ortsgemeinde in der Vergangenheit nur Absichtserklärungen gab, einen Radweg zwischen Hundsangen und Obererbach zu bauen, der konkrete Beschluss im Rat fehlte hingegen. Diese Absichtserklärungen (auch das Einstellen von Haushaltsmitteln in den Haushalt der Gemeinde, der eigentlich nur Innenwirkung entfaltet) und die unterzeichnete Kooperationsvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde zum Bau des Radweges wurde von der Verbandsgemeinde als Zustimmung zum Bau des Weges gewertet. Ungeachtet dessen sind Erklärungen des Ortsbürgermeisters einer Ortsgemeinde rechtlich verbindliche Erklärungen der Ortsgemeinde, sie entfalten unmittelbare Drittwirkung (im Außenverhältnis), selbst wenn im Innenverhältnis keine Legitimation über eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist.

Hier könnte nun gerichtlich geprüft werden, ob sich aus dem gesamten Verfahren Schadensersatzansprüche für die Ortsgemeinde aus Amtshaftungsrecht ergeben (Art. 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 Bürgerliches Gesetzbuch). Diese Forderung wurde in den Gremien immer wieder diskutiert vor dem Hintergrund, dass es seinerzeit keine für das Innenverhältnis Rat-Bürgermeister legitimierenden Beschlüsse gab. Daher hat die Kreisverwaltung auch festgestellt, dass im Innenverhältnis die abgeschlossene Vereinbarung schwebend unwirksam ist.

Nach einer ausgiebigen Diskussion kommt der Rat mehrheitlich zum Schluss, dass die Kosten und das Risiko eines entsprechenden Gerichtsverfahren zu hoch und zu unkalkulierbar erscheinen; insbesondere können die Erfolgsaussichten nicht eingeschätzt werden. Die Kosten für ein solches Prüfungsverfahren und einer damit in Verbindung stehenden Auftragsvergabe für die Erstellung eines detaillierten Rechtsgutachtens an ein versiertes Anwaltsbüro werden vom Ortsbürgermeister auf zwischen 10.000 und 15.000 Euro geschätzt. Die Gemeinde ist dafür nicht versichert. Und darin sind die Kosten eines sich anschließenden Rechtsstreites noch nicht enthalten. Vor diesem Hintergrund wurde von einer weiteren Prüfung auf mögliche Schadensersatzforderungen Abstand genommen. Dieser Beschluss wurde mit 9 Ja- bei 4 Nein-Stimmen gefasst. Zukünftig ist darauf zu achten, dass sowohl die Ortsgemeinde, aber auch die Verbandsgemeindeverwaltung darauf achtet, dass für auszuführende Maßnahmen vorher die notwendigen Beschlüsse vorliegen und im Rat auch die Submissionsergebnisse vorzulegen sind. Auch das hat die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme ausgeführt.

Der auf der Tagesordnung festgesetzte Beschluss über einen neuen Gaskonzessionsvertrag wurde nicht behandelt, weil der Vertragsentwurf nicht vorlag.

Außerdem entschied der Rat einstimmig, eine Änderung im Bebauungsplan „Im Asp“ anzustoßen. Das Flurstück, auf dem sich bis vor kurzem noch ein Spielplatz befand, soll in einen Bauplatz umgenutzt werden. Die Altersstruktur in dem Gebiet hat sich verändert, sodass dort kein Spielplatz mehr benötigt wird.

Im nichtöffentlichen Teil informierte der Ortsbürgermeister über die Ergebnisse aus zwei Workshops, die der Gemeinderat zum Teil mit externer Moderation durchgeführt hatte und in denen es um die Frage ging, wie sich die Ortsgemeinde in Zukunft aufstellen will, sei es in Fragen der Kinderbetreuung, der Sportförderung, im Bereich Wohnen, Leben usw.

Konkretere Themen, die daraus erwachsen, werden im neuen Jahr erneut im Gemeinderat thematisiert und es sind auch in allen Punkten Beschlüsse herbeizuführen. Außerdem soll in einer Einwohnerversammlung über alle diese Themen informiert werden.

Zum Schluss der Sitzung bedankte sich Marco Weißer bei allen Mitgliedern des Gemeinderates, den Ausschussmitglieder und ganz besonders bei den Mitarbeitern der Ortsgemeinde Hundsangen für die gute Zusammenarbeit in den zurückliegenden Monaten und wünschte allen erholsame Feiertage.