Die Tagesordnung umfasste folgende Tagesordnungspunkte, die alle öffentlich beraten wurden:
TOP 1 Einwohnerfragestunde
TOP 2 Beschluss über einen städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag
TOP 3 Änderung Bebauungsplanverfahren „Seniorenwohnanlage“
Der erste Beigeordnete begrüßte in Vertretung der Ortsbürgermeisterin alle anwesenden Bürger*innen und Ratsmitglieder.
TOP 1
Seitens der anwesenden Bürger*innen wurde der Vorschlag unterbreitet, ein Feldweg mit Schotter zu befestigen, um diesen besser begehbar zu machen. Zudem kam die Frage nach dem weiteren Verlauf im Steinbruch durch die MHI.
Eine Beschwerde gegen eine Reiterin, die eine Sitzbank hinter dem Löher Weg als Steighilfe auf das Pferd benutze, wurde ebenfalls vorgebracht mit der Bitte einen Appell an o.g. Reiterin zu richten. Die Bank wird hierdurch verschmutzt und ist somit unzumutbar für Spaziergänger zum Rasten.
TOP 2
In seiner Sitzung vom 22.05.2019 hat der Gemeinderat bereits einen Kostenübernahmevertrag mit der Vorhabenträgerin, Investorengruppe PRIMUS Concept Immobilienpartner Holding AG, beschlossen. Im Laufe des Jahres 2020 wurde von Seiten der Ortsgemeinde Hundsangen Handlungs- und Modifizierungsbedarf gesehen. Vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Carsten Schwenk, Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner Koblenz, der bereits die Betreuung des in 2019 beschlossenen Kostenübernahmevertrags übernommen hat, wurden die Vertragsverhandlungen mit der Vorhabenträgerin fortgeführt. Herr Schwenk nahm an der Sitzung teil, um die wichtigsten Aspekte des Vertrages aus juristischer Sicht darzustellen und offene Fragen zu beantworten. Der Verbandsbürgermeister Herr Lütkefedder gab eine Stellungnahme seitens der VG Wallmerod ab.
Es wurde der Beschluss gefasst, den städtebaulichen Vertrag/Durchführungsvertrag mit dem Investor der Seniorenwohnanlage abzuschließen. Das Abstimmungsergebnis belief sich auf 12 Ja-Stimmen, 0 Nein- Stimmen und 2 Enthaltungen.
TOP 3
Die Vorhabenträgerin beabsichtigt den Erwerb der Flurstücke, Gemarkung Hundsangen, Flur 9, Flurstücke 31 und 30. Auf diesen Grundstücken soll eine Seniorenwohnanlage zum Zwecke einer Nutzung als seniorengerechte Wohn- und Pflegebetreuung errichtet werden. Um das hierfür notwendige Baurecht zu schaffen, soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13 b BauGB von der Gemeinde aufgestellt werden, durch dessen Festsetzungen Bauflächen für eine Seniorenwohnanlage ausgewiesen werden sollen. Dies hat zur Folge, dass das laufende Angebots-Bebauungsplanverfahren zu ändern ist. Hier ist eine Umwandlung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Senioren- und Pflegebereich“ erforderlich.
Die Änderung des Bebauungsplanverfahrens „Seniorenwohnanlage“ stimmte der Ortsgemeinderat der Änderung in einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB zu. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Frank Göbel, 1. Beigeordneter