Bericht aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 16. November 2018

Die Tagesordnung umfasste insgesamt 6 Tagesordnungspunkte, 5 davon wurden öffentlich beraten.

Der Ortsbürgermeister begrüßte alle Anwesenden.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Ortsbürgermeister alle Anwesenden, sich für eine Schweigeminute zum Gedenken an die verstorbene Sophia Wörner von ihren Plätzen zu erheben.

In der unter TOP 1 aufgerufenen Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

TOP 2 befasste sich mit dem Beschluss über die Anschaffung eines neuen Mulchmähers für den Bauhof. Nach Anforderung von Angeboten bei 4 Firmen stellte das Angebot der Firma RWZ-Agrartechnik vom 18. Oktober 2018 in Höhe von 6.723,50 € das wirtschaftlich günstigste Angebot dar. Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe des Auftrags an den vorgenannten Anbieter.

Unter TOP 3 wurde über die bereits in der Ortsgemeinderatssitzung vom 04.10.2018 beschlossene Hauptsatzung erneut abgestimmt. Aufgrund eines formellen Fehlers musste die Hauptsatzung erneut beschlossen werden. Die Beschlüsse wurden alle einstimmig gefasst, die Satzung ist am 24.11.2018 in Kraft getreten.

Die Beschlussfassung zur Änderung der Geschäftsordnung unter TOP 4 musste vertagt werden, da die erforderliche 2/3 Mehrheit aufgrund der Anzahl der Anwesenden Ratsmitglieder nicht erreicht werden konnte. Die Änderung der Geschäftsordnung wird auf die Tagesordnung der nächsten Ortsgemeinderatssitzung, am 12. Dezember 2018 gesetzt und soll dort beschlossen werden.

In TOP 5 gibt der Ortsbürgermeister einen kurzen Einblick in die Themen, die in der Sitzung, vom Mittwoch 14.11.2018, des Umwelt- und Bauausschusses bearbeitet wurden. Alle Inhalte sind im Protokoll einzusehen.

Weiter wurde sich nach dem Bearbeitungsstand des Beschlusses zur Pflanzung der Bäume auf dem Parkplatz am Schwimmbad erkundigt. Hier werden entsprechende Informationen bei der Verwaltung eingeholt werden.

Der Naturlehrpfad wurde aufgrund des in der Westerwälder Zeitung erschienenen Artikels angesprochen. Die Gründe für den Rückbau wurden bereits in der Vergangenheit dargelegt. So muss zwischen einem Waldspaziergang und dem Besuch eines Naturlehrpfades stark differenziert werden. Jeder Spaziergänger, der einen Wald besucht, muss mit sog. waldtypischen Gefahren, wie herunterfallende Äste rechnen und trägt somit das Risiko dafür selbst. Dies ändert sich jedoch, wenn im Wald ein Angebot, wie beispielsweise ein Naturlehrpfad, der Besucher anlockt und zum Verweilen einlädt, eingerichtet wird. Der Besitzer des Waldes muss gewährleisten, dass die Besucher den Wald unbeschadet betreten und verlassen können. Wenn aber durch Attraktionen Besucherströme und Spaziergänger gezielt gelenkt werden, zum Verweilen o. ä. angehalten werden, dann trifft den Waldeigentümer eine sog. erhöhte Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht. Da dieser Teil des Waldes über einen alten Baumbestand verfügt, kann die Ortsgemeinde diese Sicherheit auf dem alten Weg nicht gewährleisten.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über die Abwicklung des gebauten Radweges zwischen den beiden Ortsgemeinden Hundsangen und Obererbach gesprochen. Zwischenzeitlich liegt die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vor. Über die Maßnahme und die Kostenabwicklung selbst wird in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 12.12.2018 beraten und ein Beschluss gefasst.