Bericht aus der Sitzung des Gemeinderates vom Donnerstag, 04.10.2018

Am Donnerstag, den 04. Oktober 2018 fand in der Lohbachstube eine Sitzung des Gemeinderates statt. Die Tagesordnung umfasste sieben öffentliche und zwei nicht öffentliche Tagesordnungspunkte.

Nachdem die ordnungsgemäße Einladung durch den Ortsbürgermeister festgestellt wurde, bestand für die anwesenden Einwohner die Gelegenheit Fragen an den Ortsgemeinderat zu stellen.

Im zweiten Tagesordnungspunkt wurden die Haushaltssatzung und der Haushalt der Ortsgemeinde für das Jahr 2018 besprochen und beschlossen. Hierzu erläuterte ein Mitarbeiter Verbandsgemeinde die wesentlichen Punkte.

Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde stammt aus dem Jahre 1994 und wurde in den vergangenen Jahren mehrmals geändert und ergänzt. Dies hat dazu geführt, dass sie sehr unübersichtlich wurde. Außerdem existierten in ihre keine eindeutigen Regelungen zur Delegation von Entscheidungen in die Fachausschüsse des Ortsgemeinderates. Daher wurde eine neue Hauptsatzung erarbeitet und beschlossen. Diese wird in einer der nächsten Ausgaben des Mitteilungsblattes veröffentlicht.

Im Rahmen des Bebauungsplans „Am Lindenstein“ wurde die Würdigung der Eingaben Träger öffentlicher Belange vorgenommen und abschließend der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Diese kann nun bei der Kreisverwaltung eingereicht werden. Damit ist das Verfahren für die Ortsgemeinde abgeschlossen.

Auch im Rahmen der Bebauung „verlängerte Wiesenstraße“ stand die Würdigung der Eingaben Träger öffentlicher Belange an. Da das geplante Bauvorhaben aber inzwischen nicht mehr verfolgt wird, entschied der Ortsgemeinderat, dass in der Angelegenheit derzeit keine Entscheidung getroffen werden muss.

Zum Jahresende 2019 laufen die Konzessionen für Stromanbieter in der Gemarkung Hundsangen aus. Die Auswahl des neuen Vertragspartners soll im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens erfolgen. Hierzu hat der Gemeinderat einen Kriterienkatalog beschlossen, der von einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei erarbeitet wurde.

Mit dem Punkt Mitteilungen und Anfragen schloss der öffentliche Teil der Sitzung.

Der Ortsbürgermeister freute sich, dass der Seniorennachmittag der Ortsgemeinde mit bisher bereits 78 Anmeldungen sehr gut angenommen wurde. Außerdem gab er bekannt, dass der Abschluss des diesjährigen Martins-Zuges auf dem Schulhof stattfinden wird. Die Brezeln für die Kinder werden dann im Foyer der Ollmerschhalle ausgegeben. Weiterhin wurde damit begonnen, zusammen mit dem Sportverein Hundsangen, ein neues Konzept zur Erneuerung des Sportplatzes zu erstellen.

Den 7. November sollten sich die Hundsänger schon einmal vormerken. An diesem Tag werde die Westerwälder-Zeitung im Rahmen ihrer „Dankeschön-Tour“ die Ortsgemeinde besuchen. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dann eingeladen mit den Vertretern der Zeitung in der „Bärenschänke“ ins Gespräch zu kommen. Rund um den Termin wird es eine umfangreiche Berichterstattung über Hundsangen geben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über eine Grundstückangelegenheit entschieden.

Oktoberfest für Senioren am Sonntag, den 21.10.2018 ab 11.00 Uhr in der Ollmerschhalle

Liebe Seniorinnen und Senioren,

ich freue mich, dass wir derzeit bereits über 120 Anmeldungen haben und es sind jede Woche noch Anmeldungen im Briefkasten im Rathaus oder aber auch auf dem Anrufbeantworter bei uns zu Hause.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es ein Oktoberfest ist und daher auch eine entsprechende Kleidung dem Anlass entsprechend gewählt werden kann.

Also: wer Dirndl und Lederhose zu Hause hat; Staub rausklopfen und bitte auftragen, damit wir auch wirklich „Oktoberfest-Optik“ in der Ollmerschhalle haben.

Es grüßt Sie aus dem Rathaus

(Marco Weißer)
Ortsbürgermeister

Wer braucht eine Fahne für die Ortsgemeinde? Interessenten werden um schriftliche Meldung gebeten

Aufgrund zahlreicher Nachfragen bin ich derzeit dabei, neue Fahnen für die Ortsgemeinde zu bestellen. Dafür müsste ich annähernd wissen, wie viele Fahnen wir denn in der Ortsgemeinde benötigen. Erstens kann ich danach dann die Bestellmenge einschätzen und zweitens hat die Bestellmenge wiederum Auswirkungen auf den Preis.

Daher die Bitte an interessierte Fahnenkäufer, mir auf dem nachfolgenden Abschnitt verbindlich mitzuteilen, wer eine solche Fahne erwerben möchte.

Verbindliche Fahnenbestellung

Die Fahnen sind am oberen Ende mit einer Bannerkonstruktion versehen (Holzstab mit farblich passendem Abschluss).

Ich bitte um Rückmeldung bis Freitag, 19. Oktober 2018.

Vielen herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

(Marco Weißer)
Ortsbürgermeister

Gelungenes Fest der „Freunde Alter Technik (FAT)“ am Sonntag, den 30.09.2018 bei strahlendem Sonnenschein

Seit Jahren ein beliebter Gemeindemagnet ist die Veranstaltung, bei der neben deftiger Bratwurst auch Apfelsaft gepresst und alte Traktoren und Motorräder bestaunt werden können. Zudem werden köstliche selbst gemachte Kuchen serviert und Kaffee.
Am Sonntag um 11.00 Uhr ging es am „Scheppe Schubbe“ direkt neben dem Rathaus los.

Es waren zahlreiche Besucher dort und die FAT-Verantwortlichen freuten sich über die staunenden Gesichter.

Ich hoffe, dass nicht zu viel frisch gepresster Apfelsaft auf einmal konsumiert wurde, denn der hat ja bekanntlich durchschlagende Wirkung.

Ich freue mich auf das nächste Jahr und hoffe, dass wir wieder so tolles Herbstwetter für diese Veranstaltung haben.

(Marco Weißer)
Ortsbürgermeister

Verteilung von Laubsäcken für die Aufnahme der bunten Blätterpracht in den Wohngebieten Löh 1 und 2

Sehr geehrte Anlieger und Bewohner der Wohngebiete Löh 1 & 2,

auch in diesem Jahr werden wir wieder Papiersäcke zur Laubsammlung an die Anlieger verteilen.

Ihnen wird so die Möglichkeit gegeben, das auf den Straßen anfallende Laub in den Säcken zu sammeln und jeweils dienstags (ab 7:00 Uhr) für die Abholung am Straßenrand bereitzustellen.

Sollten Sie noch weiteren Bedarf an Säcken haben, dann senden Sie unserem Bauhof eine Mail an bauhof@hundsangen.de. Unsere Mitarbeiter können Ihnen dann noch weitere vorbei bringen.

Eine dringende Bitte habe ich dennoch:
In den letzten Jahren haben Einwohnerinnen und Einwohner zum Teil diese Laubsäcke genutzt, um ihren privaten Rasenschnitt und andere private Sachen dort mit zu entsorgen. Das ist so nicht gedacht und ich danke Ihnen schon jetzt dafür, dass die Laubsäcke „so“ genutzt werden, wie sie vorgesehen sind.

Ich danke Ihnen auch, dass Sie das Laub aufnehmen und so dafür sorgen, dass die Gemeindestraßen in einem guten Zustand sind. Zum Teil ist es auch nicht ungefährlich, wenn das Laub nass wird.

Das mit den Laubsäcken ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Das ist mit „Säcken“ aber nicht immer so. Es gibt einen interessanten Text aus der alten Zeit der Deutschen Bundespost, bei der es in § 49 der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) angeblich folgenden Wortlaut gab, der den dort beschäftigten Personal ziemliche Schwierigkeiten bereitete. Er lautete:

Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.

Dann wäre ja alles klar oder?

Also dann doch lieber eine klare Ansage: nur Blätter in den Laubsack – kein Rasenschnitt.

… und der Laubsack bleibt ein Laubsack, kein Wertsack und auch kein Wertpaketsack.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus

(Marco Weißer)
Ortsbürgermeister