Ausbau der Gartenstraße geht weiter

Informationen zum Ausbau der Gartenstraße, II. Bauabschnitt:

Nach der derzeitigen Planung wird Baubeginn zum Ausbau der Gartenstraße in der 10. KW 2016 sein. Es wird zunächst mit einer Vollsperrung der Obererbacher Straße, K 154, ab der Einmündung Hauptstraße bis zum Ortseingang aus Richtung Obererbach begonnen. Wegen Neuverlegung der Wasser-, Abwasser- und sonstigen Versorgungsleitungen beginnt die Baumaßnahme bereits im Kreuzungsbereich der Obererbacher Straße / Gartenstraße, da die erwähnten Leitungen in die Gartenstraße II. Bauabschnitt verlegt werden müssen.
Von Limburg oder Hadamar kommend wird die Umleitung in Richtung Dreikirchen und Obererbach über die B 8, in Richtung Wallmerod, und ab der Einmündung L 317 über diese in Richtung Nentershausen, von wo man dann jeweils nach links in die genannten Orte abbiegen kann. Aus Richtung Montabaur und Nentershausen kann Hundsangen und Hadamar dann nur über die L 317 und B 8 erreicht werden.
Die Vollsperrung der Obererbacher Straße wird voraussichtlich eine Woche dauern.
Die nach Obererbach und Dreikirchen verlaufenden öffentlichen Buslinien werden während der Vollsperrung über die Feldstraße und Straße Im Steinmorgen geführt.
Die geschätzte Bauzeit für die Gesamtmaßnahme „Ausbau Gartenstraße“ dauert ca. 9 Monate, je nach Witterung.
Wir müssen davon ausgehen, dass es während dieser Zeit zu Behinderungen Einschränkungen auf den der Baustelle nahegelegenen Straßen kommt. Die Ortskundigen werden gebeten während dieser Zeit den Baustellenbereich zu umfahren oder Erledigungen zu Fuß zu erledigen. Die Anwohner des Baustellenbereichs möchte ich bereits jetzt schon darauf hinweisen, dass sie während der Bauzeit mit Behinderung und Belästigungen rechnen müssen. Ich gehe davon aus, dass die ausführende Firma die baubedingten Belästigungen und Einschränkungen auf ein Minimum reduziert.
Die wöchentliche Müllabfuhr im Baustellenbereich ist geregelt. Ich bitte deshalb die Anwohner im Baustellenbereich ihre Müllbehältnisse so zu kennzeichnen, damit, wenn diese durch die Baufirma an eine Zentralstelle transportiert werden, bei der anschließenden Rückführung es zu keinen Verwechslungen kommt.
Für weitere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung.
In der Hoffnung, dass wir eine reibungslose Bauzeit erleben und das Verständnis für die Einschränkungen und Behinderungen vorhanden ist, verbleibe ich
Mit einem freundlichen Gruß
Alois Fein, Ortsbürgermeister

Aktion „Saubere Landschaft“ 2016

Frühjahrsputz in Hundsangen am Samstag, den 16. April 2016 – wir machen mit!

Auch in diesem Jahr findet wieder die Aktion „Saubere Landschaft – Frühjahrsputz in Hundsangen“, statt.
Die Frühjahrssonne lockt die Menschen nach draußen, um sich an Natur und Landschaft zu erfreuen, wäre da nicht der wild abgelagerte Müll, welcher den Naturgenuss stört und die Landschaft verschandelt. Weiterlesen

Verschmutzungen durch Hundekot – ein immer wiederkehrendes Thema

Im Gemeinderat wird von stark verschmutzten Feldwegen berichtet

Hundekot, dieses ist mit die häufigste Beschwerde im Verlaufe eines Jahres, welche während den Bgm.-Dienststunden vorgetragen wird.
Bei einem Spaziergang durch den Ort stößt man immer wieder auf solche „Hinterlassenschaften“ auf dem Gehweg. Wenn man dann noch aus Versehen hineintritt, wird die Sache zum gewaltigen „Stinker“.

Muss das sein?

Sicherlich nicht!

Bürgerinnen und Bürger berichten darüber, dass Hundehalter ihre Tiere einfach in der Ortslage unkontrolliert laufen lassen, damit diese dann ihre Notdurft verrichten können. In einigen Fällen wird dann die Notdurft auf des Nachbarngrundstück oder sonstigen Privatflächen verrichtet.

Im Verlaufe der letzten Gemeinderatssitzung wurde darüber berichtet, dass insbesondere die seitens der Gemeinde geräumten Feldwege nach der Schneeschmelze mit Hundetretminen verdreckt waren. Für Spaziergänger wurde es zur Herausforderung um keinen Treffer zu erlangen. Kleinkinder mussten oft über lange Strecken, wegen dieser Hinterlassenschaften, getragen werden.

Von einem Sitzungszuhörer wurde vorgetragen, dass alle Hundehalter übers Mitteilungsblatt eingeladen werden sollten, damit sie mit entsprechendem Werkzeug die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner einsammeln können. Diesem Aufruf komme ich gerne nach.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Hundehalter,

ich lade Sie alle am

Samstag, den 02. April 2011,
Treffpunkt um 09:00 Uhr,
am Feuerwehrgerätehaus
zum Aktionstag „Saubere Landschaft“,

zum Säubern unser Gemarkung ein. Ich bitte Schaufel, Besen Rechen und Schubkarre mitzubringen, da die Gemeinde nicht alle Sammelgeräte vorhalten kann.

Seitens der Gemeinde werden die Hundebesitzer aufgefordert, die Hinterlassenschaft ihres Hundes aufzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Die Gemeinde hat hierfür entsprechende Hundekotbeutel beschafft, welche während den Bgm. – Dienststunden an die Hundehalter kostenlos ausgegeben werden. Wir bitten wir alle Hundebesitzer zukünftig darauf zu achten, dass sie beim Hundespazier- oder Ausgang auf öffentlichen Straßen, innerhalb der bebauten Ortslage, den Hund angeleint führen. Außerhalb der geschlossen Ortschaft sind Hunde dann angeleint zu führen, wenn sich andere Personen nähern.

Ich bedanke mich bereits im Voraus bei allen Hundsänger Hundebesitzern für ihre Einsicht und Bereitschaft zukünftig darauf zu achten, dass unser Ort von solchem Dreck verschont bleibt.

Alois FEIN

Grober Unfug während der Dunkelheit

Gemeindeweihnachtsbaum war ebenfalls begehrtes Tatobjekt

Der Weihnachtsbaum.

Es gibt in unserem Dorf vermutlich junge Menschen, die während der Dunkelheit nichts anderes zu tun haben wie Eigentum anderer Mitbürgerinnen und Mitbürger mutwillig beschädigen. Weiter ist festzustellen, dass sie bei ihren Streifzügen Dinge derart verändern, das diese Taten als grober Unfug zu bezeichnen sind. Dieses ist bereits über einen Zeitraum von mehreren Wochen festzustellen. Verschiedene Anzeigen sind bereits bei der Polizei erstattet worden.Derartige Taten sind auch am Eigentum der Gemeinde begangen worden. Während der Vorweihnachtszeit mussten wir täglich feststellen, dass Birnen am Weihnachtsbaum in der Wambachstraße zertrümmert wurden. Oft wurden auch Birnen im unteren Bereich herausgedreht und auf den Gehwegs- und Fahrflächen um den Baum herum zertrümmert. Da über die Weihnachtstage eine beträchtliche Anzahl von Birnen beschädigt wurden, musste die Weihnachtsbeleuchtung ausgeschaltet werden. Die Folge aus diesen Unsinnstaten war, dass der Baum frühzeitig entfernt werden musste.

Damit der oder die Täter für ihre Taten zur Rechenschaft gezogen werden können, bitte ich die jenigen Bürgerinnen und Bürger die die geschehenen Taten mitverfolgt oder Hinweise zu den Verursachern geben können sich bei der Polizei in Montabaur, Tel.: 02602/92260, oder beim Ortsbürgermeister zu melden.
Alle Geschädigten und die Ortsgemeinde Hundsdangen bedanken sich bereits im Voraus, bei denjenigen Mitbürgerinnen und Mitbürger, dass sie das Gesehene denjenigen mitteilen, die u. a. für die Verfolgung solcher Taten zuständig sind.
Ich erlaube daran zu erinnern, dass jeder einmal in die Lage kommen kann, dass er einen anderen braucht, der etwas dazu aussagen kann, damit die Wahrheit immer siegt. Demjenigen, dem bekannt ist, was ein anderer für eine Tat begangen hat und dieses nicht mitteilt, unterstützt immer wieder den Täter.

In diesem Sinne bedanke ich mich bereits im Voraus für Eure Mithilfe und verbleibe

Mit einem freundlichen Gruß

Alois FEIN

Winterdienst in unserer Gemeinde

Winter.

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

der Winterdienst auf unseren Ortsstraßen wird in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, vom 26. Mai 1982, zuletzt geändert am 05.09.2002, geregelt.

Im § 8 „Schneeräumung“ heißt es, dass nach Schneefall die Räumung von Fahrbahnen und Gehwegen unverzüglich erfolgen muss. Bei in der Nacht eingetretenem Schneefall ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt wird und der Abfluss des Oberflächenwassers gewährleistet ist. Gefrorener und festgefahrener Schnee ist durch loshacken zu beseitigen. Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Fläche gewährleistet ist.

Die winterliche Streupflicht ist im § 9 „Bestreuen der Straßen“, geregelt. Hierin heißt es, dass die Streupflicht auf Gehwegen und Fahrbahnen entlang des Grundstückes zu erfolgen hat. Als Streumittel können abstumpfende Stoffe verwendet werden.

Das Räumen und Bestreuen der Ortsstraßen ist eine freiwillige Leistung der Ortsgemeinde gegenüber unseren Bürgern. Ich möchte deshalb besonders darauf hinweisen, dass aus dieser freiwilligen Leistung der Ortsgemeinde für die zur Räum- und Streupflicht verpflichteten Grundstückseigentümer kein Gewohnheitsrecht entsteht oder gar abgeleitet werden kann. Für die Räum- und Streupflicht gelten nach wie vor die o. g. Bestimmungen aus unserer „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen“.

Aufgrund der schneereichen letzten Winter sieht sich die Ortsgemeinde Hundsangen dazu veranlasst, im Rahmen ihrer freiwilligen Leistung die innerörtlichen Gemeindestraßen in ihrer vollständigen Breite, incl. des teilweise existierenden Bürgersteigs, zu räumen. Der bei einigen Straßen existierende Bürgersteig wird somit auf die Straßenfläche verschoben. Fußgänger und Fzg.-Verkehr müssen dann gemeinsam die Straße benutzen. In dem Fall, wo unsererseits der Gehweg zugeschoben worden ist, erstreckt sich die aus dem § 8 unserer Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, vom 26. Mai 1982, zuletzt geändert am 05.09.2002, ergebende Räumpflicht, dann auf die Straße, bzw. Fahrbahn.

Aus gegebener Veranlassung möchte ich darauf hinweisen, dass auf Straßen zum Parken abgestellte Fahrzeuge unserem Räumfahrzeug erhebliche Probleme bereiten. Wir bitten deshalb alle Fzg.-Besitzer, die ihr Fahrzeug bzw. Pkw auf der Straße abstellen, dass insbesondere während der Winterzeit eine Restfahrbahnbreite von wenigstens 3,50 m zur Verfügung bleibt. Unsere Gemeindearbeiter sind angewiesen bei derartigen Umständen den Räumvorgang in der Straße abzubrechen und die nächste Straße anzufahren.

In der Hoffnung, dass wir einen diesbezüglich reibungslosen Winter erleben, verbleibe ich

mit freundlichem Gruß

Alois Fein