Die Ortsgemeinde benötigt Ihre Mithilfe:

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl und die Kommunalwahlen gesucht!

Für die Europawahl und die Kommunalwahlen am 26.05.2019 benötigen wir in der Ortsgemeinde Hundsangen insgesamt 28 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Mitarbeit in den Wahllokalen. Dabei sind wir auf die Mithilfe unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger angewiesen. Wenn Sie ein Stück Demokratie „ live“ miterleben möchten, sind Sie dazu recht herzlich eingeladen.

Die eigentliche Wahlhandlung am 26.05.2019 dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit wird die Mitarbeit im Wahllokal im „Schichtdienst“ organisiert. Ab 18.00 Uhr beginnt die Auszählung. Dann muss das gesamte Team anwesend sein. Eventuell wird die Auszählung für die Kommunalwahlen im Laufe des Abends unterbrochen und am Folgetag fortgesetzt.

Welche Aufgaben erwarten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?

  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und der Wahlurne
  • Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis
  • Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe
  • Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung der Wahlergebnisse ab 18.00 Uhr

Voraussetzungen

Für die Mitarbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie werden von der Verbandsgemeindeverwaltung und/oder uns vorher für diese Aufgabe geschult.

Sie müssen lediglich mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt für die Europa- und Kommunalwahlen in der Ortsgemeinde Hundsangen sein.

Sollten Sie sich gemeinsam mit Freunden und Bekannten zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit entschließen, so werden wir den Einsatzort und die Einsatzzeit nach Möglichkeit berücksichtigen.

Für Ihre ehrenamtliche Mitwirkung erhalten Sie ein Erfrischungsgeld von 25 Euro je Wahl- und Auszählungstag.

Haben wir Ihr Interesse geweckt, so würden wir uns über Ihre Zusage freuen.

Den Meldebogen finden Sie hier.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Weißer

(Ortsbürgermeister)
Gemeindewahlleiter für die Wahl zum
Ortsgemeinderat und
zum Ortsbürgermeister