Hundsangen und die Hundesch…

Verehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,

in letzter Zeit werde ich leider wieder vermehrt darauf hingewiesen, dass vielerorts die Hinterlassenschaften der Vierbeiner nicht eingesammelt werden. Daher an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass Hundehalter dazu verpflichtet sind den Hundekot ihrer Fellnasen zu entfernen. Tun sie dies nicht, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wallmerod kann dieses bis zu 5.000 EUR betragen.

Ich weiß, dass viele Hundebesitzer*innen hier eine ganz eigene Haltung vertreten, die Gesetze und Vorschriften zu diesem Thema sind jedoch eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum zu.

Daher meine Bitte, halten Sie sich an die Vorschrift, sammeln Sie den Hundekot ein und entsorgen ihn ordnungsgemäß. Vielen Dank.

Melanie Brühl, Ortsbürgermeisterin