Mitwirkung in der Ortsgemeinde außerhalb der offiziellen Mitgliedschaft im Gemeinderat

Liebe Hundsängerinnen und Hundsänger,

bei der Wahlberechtigtenversammlung und auch im Nachgang dazu habe ich mit einigen Menschen gesprochen, die enttäuscht waren, dass sie nicht auf die Wählerliste, die leider nur 24 Plätze vorsieht (so schreibt es das Kommunalwahlgesetz nun einmal vor), gekommen sind.

Aber nach der Kommunalwahl, wenn dann feststeht, wer alles in den Gemeinderat gekommen ist, werden in der konstituierenden Sitzung, die voraussichtlich am Donnerstag, dem 30.08.2018 stattfindet, auch die Ausschussmitglieder für alle in der Gemeinde nach der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse gewählt.

In Hundsangen gibt es nach der Hauptsatzung insgesamt folgende Ausschüsse und dafür benötigen wir sowohl Mitglieder als auch Stellvertreter:

  • Haupt- und Finanzausschuss (hier benötigen wir 5 Ausschussmitglieder und 5 Stellvertreter)
  • Bau- und Umweltausschuss (hier benötigen wir 7 Ausschussmitglieder und 7 Stellvertreter)
  • Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren (hier benötigen wir 3 Ausschussmitglieder und 3 Stellvertreter)
  • Rechnungsprüfungsausschuss (hier benötigen wir 3 Ausschussmitglieder und 3 Stellvertreter)
  • Umlegungsausschuss (hier benötigen wir nach der Hauptsatzung zwar 2 Ausschussmitglieder und 2 Stellvertreter, allerdings wird der Umlegungsausschuss nach einer speziellen Vorschrift, der sog. Umlegungsausschussverordnung [UAVO] gewählt, daher wird dieser Ausschuss erst zu einem späteren Zeitpunkt mit Ausschussmitgliedern und Stellvertretern besetzt, denn dort gibt es bestimmte Anforderungsprofile, die die Ausschussmitglieder mitbringen müssen).

Für alle Ausschüsse gilt, dass diese aus Ratsmitgliedern und aus sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern bestehen können; mindestens die Hälfte der Ausschussmitglieder wie auch der Stellvertreter sollen Ratsmitglieder sein.

Das bedeutet, dass für den Haupt- und Finanzausschuss, den Bau- und Umweltausschuss und den Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren auch interessierte Bürgerinnen und Bürger in den Ausschuss gewählt werden können; die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat.

Nur im Rechnungsprüfungsausschuss dürfen ausschließlich Ratsmitglieder sein.

Den Umlegungsausschuss – wie oben beschrieben – wählen wir dann später.

Daher an dieser Stelle meine Einladung an alle Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Mitarbeit in einem dieser vorgenannten Ausschüsse interessieren:

Bitte schicken Sie mir eine Mail an ortsgemeinde@hundsangen.de und teilen Sie mir mit, in welchem Ausschuss Sie gerne mitwirken würden. Wenn möglich, können Sie auch etwas zu Ihrem Hintergrund mitteilen, warum Sie denken, dass Sie in genau diesem Ausschuss Ihr Wissen und Know-How zum Wohle der Gemeinde einbringen wollen. Ich werde diese Bewerbungen sammeln und in der Sitzung, in der die Ausschüsse gewählt werden, mitnehmen. Ich kann nicht versprechen, dass jeder, der mitwirken möchte, auch in einen Ausschuss gewählt wird. Bitte teilen Sie auch mit, ob Sie – sofern Sie in Ihren „Wunschausschuss“ nicht gewählt werden – auch in einem anderen Ausschuss mitwirken würden.

Auf diese Weise haben doch einige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Einfluss auf die Geschehnisse hier in Hundsangen zu nehmen.

Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung.

Marco Weißer

(Beigeordneter)