Liebe Hundsängerinnen und Hundsänger,
der Sommer und die Einschränkungen, welche seit Anfang des Jahres durch Corona wirksam sind, haben dazu geführt, dass vielerorts Einiges in Bewegung kam. Es wurden Gärten und Häuser hergerichtet und renoviert, es wurde gepflanzt, geschnitten, gestemmt, gebohrt, gehämmert, gehäckselt und vieles mehr. Das alles jedoch nicht immer zur Freude der Nachbarschaft. Dabei könnte der Stress oft mit etwas Rücksichtnahme und bei Kenntnis der Lärmschutzvorschriften leicht vermieden werden.
Alle lärmerzeugenden Werkzeuge, Geräte und Maschinen dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztags sowie an Werktagen (Mo. bis Sa.) von 20.00 bis 7.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr privat nicht benutzt werden. Für besonders lärmintensive Geräte (Freischneider, Grastrimmer, Laubbläser und –sammler) wird der Betrieb auf die Zeiten von 9.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr beschränkt.
Abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, gibt es allgemein übliche Regeln, die im Sinne eines guten nachbarschaftlichen Zusammenlebens beachtet werden sollten. Dazu gehört zum Beispiel auch die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr, die zwar gesetzlich nicht verankert ist, aber trotzdem vielfach eingehalten wird. Gönnen Sie sich und Ihren Nachbarn diese Erholungspause und unterlassen Sie in dieser Zeit Tätigkeiten, die mit besonderen Lärmimmissionen verbunden sind.
Ein weiterer Punkt, welcher immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn führen kann, ist der Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen. Gerade nach einer intensiven Vegetationsperiode kann es sein, dass das Grün über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder auf eine angrenzende Straße bzw. (Wirtschafts-) Weg hinaus gewuchert ist. An dieser Stelle bitte ich Sie, einmal aufmerksam die Einfriedungen Ihres Grundstücks zu betrachten und hier ggf. zu handeln. Bitte beachten Sie dabei jedoch, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte, die der Verkehrssicherheit dienen, zulässig sind. Radikalere Maßnahmen dürfen zum Schutz von Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten nur außerhalb des vorbenannten Zeitraums vorgenommen werden.
Ich weiß, dass der Durchblick bei den vielen Vorschriften und Regelungen oft schwierig ist und man das eine oder andere auch einmal vergessen bzw. die Sinnhaftigkeit in Frage stellen möchte, weil die eigene Haltung damit nicht konform geht. Um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen, ist es jedoch erforderlich, dass einheitliche Regelungen für alle gelten. Ich bin mir sicher, dass mit ein wenig Toleranz auf allen Seiten und der Bereitschaft für Gespräche der Betroffenen untereinander oft Verständnis geschaffen und unnötige Konflikte vermieden werden können. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gutes Auskommen mit Ihrem Nachbarn und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Melanie Brühl
Ortsbürgermeisterin