Reinigen und Räumen von Gehwegen

Verehre Hundsängerinnen und Hundsänger,

auch wenn das Herbstlaub zwischenzeitlich von allen Bäumen abgeworfen wurde, so steht nun der Winter vor der Tür und daher möchte ich an dieser Stelle gerne auf die Satzung der Ortsgemeinde über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 26. Mai 1982, zuletzt geändert am 05.09.2002, hinweisen.

Die Reinigung, das Räumen und Bestreuen der Gehwege und Fahrbahnen ist Angelegenheit der Anlieger. Ich wurde in jüngster Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass Anlieger das auf dem Gehweg liegende Laub auf die Fahrbahn gefegt oder geblasen haben. Von ähnlichen Vorgehensweisen wurde mir auch schon bei der Räumung von Schnee berichtet. So soll es mancherorts üblich sein, Schnee vom Gehweg auf die Fahrbahn zu schieben. Weder das Eine, noch das Andere ist zulässig und unbedingt zu unterlassen!

Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass gemäß der benannten Satzung die Reinigungspflicht der Gehwege und Fahrbahnen bis zur Fahrbahnmitte auf die Anlieger übertragen wurde. Zuwiderhandlungen stellen eine ordnungswidrige Handlung dar, welche mit einer Geldbuße von bis zu 500,- EUR geahndet werden kann.

Die Ortsgemeinde Hundsangen leistet seit sehr vielen Jahren Winterdienst auf den Ortsstraßen, das finde ich eine tolle Einrichtung, die den Anliegern im Winter enorm viel Arbeit erspart. Es darf jedoch nicht vergessen werden, dass es sich dabei um eine freiwillige Serviceleistung für unsere Bürgerinnen und Bürger handelt, aus der kein Gewohnheitsrecht oder Anspruch abgeleitet werden kann.

Die vorgenannte Satzung zur Reinigung öffentlicher Straßen vom 26. Mai 1982, zuletzt geändert am 05.09.2002, kann während der Bürgermeistersprechstunde im Bürgermeisteramt oder hier https://hundsangen.de/wp-content/uploads/2019/12/Satzung-Reinigung-öffentlicher-Straßen.pdf eingesehen werden.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihre
Melanie Brühl
(Ortsbürgermeisterin)