Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Liebe Hundsängerinnen und Hundsangen,

in letzter Zeit werde ich wieder vermehrt darauf angesprochen, dass viele Bäume, Hecken und Sträucher über die Grundstücksgrenzen hinaus wachsen. Gerade nach einer intensiven Vegetationsperiode wie in diesem Jahr kann es sein, dass das Grün über die Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder auf eine angrenzende Straße bzw. (Wirtschafts-) Weg hinaus gewuchert ist. An dieser Stelle bitte ich Sie, und hier ganz besonders die Anrainer von Feld- und Wirtschaftswegen, einmal aufmerksam die Einfriedungen Ihres Grundstücks zu betrachten und ggf. zu handeln. Bitte beachten Sie dabei, dass in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September eines jeden Jahres lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Rückschnitte, die der Verkehrssicherheit bzw. Beseitigung von Überhang dienen, zulässig sind. Radikalere Maßnahmen dürfen zum Schutz von Brut-, Nist- und Lebensstätten vieler Tier- und Pflanzenarten nur außerhalb des vorbenannten Zeitraums vorgenommen werden.

Melanie Brühl,

Ortsbürgermeisterin