Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2022

TOP 1            

Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt

Der Erste Beigeordnete leitet die Ernennung des zukünftigen Bürgermeisters mit einem kurzen Rück- und Ausblick ein.

Der erste Beigeordnete ernennt Herrn Uwe Fischer nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der ausgefertigten Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Ortsgemeinde Hundsangen. Danach erfolgt die Vereidigung von Uwe Fischer durch den ersten Beigeordnet. Im Anschluss daran gratuliert der Verbandsbürgermeister Klaus Lütkefedder.

Uwe Fischer übernimmt die Leitung der GR Sitzung und spricht seinen Dank der GR und den Wählerinnen und Wähler aus. Er hofft auf eine gute zukunftsorientierter Zusammenarbeit, die auch in Diskussion und Unterschiedlichkeit die Interessen der Gemeinde nach Hundsangen im Blick hat.

TOP 2

Beratung und Beschlussfassung über die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, Beteiligung nach § 4 I BauGB

Anlass zur aktuellen Gesamtfortschreibung

Aufgrund diverser städtebaulicher Erfordernisse, welche zum Teil auf geänderte Planungsgrundlagen und veränderter Rahmenbedingungen (Landesentwicklungsplanung, regionale Raumordnungsplanung) zurückzuführen sind sowie den anhaltenden Siedlungsdruck innerhalb der Ortsgemeinden, hält es die VG Wallmerod für erforderlich, den FNP fortzuschreiben und damit der Aufgabe zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung des gesamten VG-Gebietes gerecht zu werden (vgl. § 1 Abs. 3 BauGB). Mit dieser Fortschreibung des FNP soll erneut eine Anpassung an ggf. übergeordnete Planungsvorgaben durch die regionale Raumordnungsplanung und die Landesplanung erfolgen. Weiterhin sollen die ab dem o.g. Schwellendatum 31.12.2017 durchgeführten und rechtskräftigen Bauleitplanverfahren (Satzungen, B-Pläne) redaktionell in den FNP übernommen werden. Für die Neudarstellung von Siedlungserweiterungsflächen im planungsrechtlichen Außenbereich erfolgt eine entsprechend umfassende Flächen- und Eignungsbewertung, verbunden mit einer Raum ordnerischen Schwellenwertberechnung für die Wohnbauflächenentwicklung nach den Zielbestimmungen Z 30 bis 33 des Regionalen Raumordnungsplanes (RROP).

Am 23.03.2022 hat die Ortsgemeinde den TOP vertagt und folgenden Beschluss gefasst. Der OGR Hundsangen bittet um eine ausführliche Information durch die VG Wallmerod, um zu einer fundierten Bewertung und sachgerechten Entscheidung zu kommen.

Die VG Wallmerod hat die Bitte per Mail vom 01.04.2022 mit folgender Begründung abgelehnt.

Sehr geehrter Herr 1. Beigeordneter Göbel,

sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,

der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes gefasst.

In seiner Sitzung am 25. Juni 2020 wurden die Fortschreibungskomponenten festgelegt. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der ARGE Geisler und RU-Plan Redlin+Renz, die neuen Siedlungserweiterungsflächen zunächst im Rahmen von entsprechenden Potentialstudien zu ermitteln.

Grundlage für die Erstellung der Potentialstudien sind die Grundsätze, die für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes erarbeitet und in der Ortsbürgermeisterkonferenz am 10.09.2020 mit den Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeistern abgestimmt wurden.

(Anmerkung: siehe o. a. MindMap)

Bürgermeister Lütkefedder hat den Verwaltungsentwurf, der nach den o. g. Kriterien erstellt wurde, im Vorfeld mit jeder Ortsbürgermeisterin bzw. jedem Ortsbürgermeister abgestimmt. Die Liste der geführten Gespräche (vom 10.08. bis 06.11.2020) ist in der Anlage beigefügt. Der Vorentwurf wurde dann bereits im Dezember 2020 an die Ortsgemeinden per Mail übersandt und bis zum 01.06.2021 wurden noch Änderungswünsche der Ortsgemeinden eingearbeitet. Diese Vorgehensweise ist in den Abstimmungsgesprächen sowie in mehreren Sitzungen angesprochen und in den Niederschriften dokumentiert worden. Diese Niederschriften sind als Anlage beigefügt.

Auf dieser Basis erfolgte dann am 17.06.2021 die Vorstellung der Gesamtplanung in einer gemeinsamen Sitzung von Hauptausschuss der VG und OB-Konferenz. Alle notwendigen Informationen, die für die jetzige Beteiligung der Ortsgemeinden notwendig sind, sind der Niederschrift hierzu zu entnehmen.

Dieser Planungsstand wurde dann von den Planungsbüros im Detail geprüft und der Entwurf zum Beteiligungsverfahren erstellt.

Die Ortsgemeinde wurde mit dem jetzigen ersten Verfahrensschritt formal beteiligt. Änderungswünsche der Ortsgemeinde können und sollen jetzt eingebracht werden und werden anschließend geprüft. Hierzu ist bis spätestens 15.04.2022 eine Stellungnahme vorzulegen. Eine Beteiligung des Bürgermeisters der VG, der Verwaltung und auch der Büros ist dafür nicht erforderlich. Alle nötigen Informationen sind aus der Anlage ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thomas Fasel

(Bauabteilung)

Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange) stimmt der Ortsgemeinderat Hundsangen dem Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in der Fassung zum Verfahren nach §§ 3, 4 Abs. 1 BauGB, Planungsstand 06.04.2022 zu. Die Änderungen und Anpassungen der Wohnbauflächen werden seitens der VG noch angepasst und neu berechnet.

Abstimmungsergebnis: einstimmig   |   13 Ja-Stimmen        0 Nein-Stimmen               0 Enthaltungen  

TOP 3

Beratung und Beschlussfassung Haushalt 2022

Abstimmungsergebnisse:

  1. Ausschuss:     HFA    einstimmig  X             Ja                    Nein                Enthaltung
  2. Gemeinderat:             einstimmig                  Ja                    Nein                Enthaltung

Sachverhalt/Rechtslage:

Die Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod hat einen Entwurf für die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2022 erarbeitet. Am 02.03.2022 wurde dieser im Haupt- und Finanzausschuss beraten und folgender Beschluss gefasst.

Der HFA nimmt zur Kenntnis, dass in der Planung ein ausgeglichener Ergebnishaushalt dargestellt werden soll. Er beschließt den HH-Entwurf um folgende Investitionsbeträge entsprechend anzupassen:

Bauhof: gesplittet 5.000 Euro – Geräte / und 5.000 Euro Gebäude

Friedhof: 10.000 Euro

Foyer: 10.000 Euro

Der HFA empfiehlt dem OGR dem HH-Entwurf 2022 zuzustimmen.

Ergänzend wurde durch die VG festgestellt, dass die Fortschreibung der Dorfentwicklung im Jahr 2022 startet und damit im Haushalt eingeplant werden muss.

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans wurden den Ratsmitgliedern in digitaler und analoger Fassung mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Peter Fischer, Leiter der Finanzabteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Wallmerod, stellt den modifizierten Entwurf in seinen wesentlichen Eckpunkten in der Sitz Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2022 zu. Im Rahmen des Länderfinanzausgleiches müssen die Mindestsätze angepasst und im Rahmen des GR im laufenden Jahr entschieden werden.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2022 zu

Abstimmungsergebnis: einstimmig   |   13 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen                   0 Enthaltungen

TOP 4

Einvernehmen gemäß § 36 BauGB

Grundstück Gemarkung Hundsangen, Flur 1, Flurstück 203/2

Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienwohnhauses

Der Name der / des Bauherrn dürfen in der öffentlichen Sitzung nicht genannt werden

Nach § 36 Abs. 1 BauGB ist über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 31 (Ausnahmen und Befreiungen vom Bebauungsplan), § 33 (während der Aufstellung eines Bebauungsplans) sowie § 34 (unbeplanter Innenbereich) und § 35 BauGB (Außenbereich) im Einvernehmen mit der Gemeinde zu entscheiden. Die Erforderlichkeit des Einvernehmens folgt aus der Planungshoheit der Gemeinden. Nach § 36 Abs. 2 Satz 1 BauGB darf das Einvernehmen der Gemeinde nur aus den in den §§ 31 ff. BauGB genannten Gründen versagt werden. Grundsätzlich entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung des Einvernehmens. Die Ortsgemeinde Hundsangen hat in § 5 Nr. 8 der Hauptsatzung geregelt, dass folgende Aufgabe dem Ortsbürgermeister übertragen wird:

„Einvernehmen in den Fällen des § 14 Abs. 2, des § 31, § 33 BauGB und in den Fällen des § 34 BauGB, wenn durch das Bauvorhaben die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung nicht berührt werden“

Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit

Zur Unterstützung des Gemeinderates und der Entscheidungsfindung hat eine Vorprüfung der oben genannten planungsrechtlichen Gesichtspunkte durch die Verbandsgemeindeverwaltung stattgefunden.

Das Grundstück Gemarkung Hundsangen, Flur 1, Flurstück 203/2, ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen (siehe Anlage). Es befindet sich ausweislich des beigefügten Lageplans nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (§ 30 BauGB). Aufgrund der Lage am Ortsrand könnte die genannte Parzelle dem unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zugeordnet sein.

Nach ausführlicher Prüfung vertritt das Bauamt der Verbandsgemeinde Wallmerod die Einschätzung, dass das vorliegende Bauvorhaben gemäß § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die Erschließung mit Kanal und Wasser ist unter Auflagen gesichert. Die verkehrliche Erschließung erfolgt innerhalb der Ortsdurchfahrt über die B8.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Hundsangen stimmt dem Bauvorhaben, Neubau eines Einfamilienhauses, Gemarkung Hundsangen, Flur 1, Flurstück 203/2, gemäß § 36 BauGB zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig   |  12 Ja-Stimmen    0 Nein-Stimmen       1 Enthaltungen

TOP 5 Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen aus der Einwohnerrunde

Seitens des GR kommt die Frage, ob es ein Osterfeuer geben soll. Die Maßnahme wurde bereits mit der Ortsgemeinde abgestimmt. Eine Gruppe von Jugendlichen organisiert das diesjährige Osterfeuer und stimmt sich mit dem Pfarramt in Nentershausen ab.

Ein Mitglied des GR fragt nach, ob seitens der Kirche eine Vorstellung erfolgen kann, inwieweit die Maßnahme des Kindergartens im aktuellen Planungsstand ist. Uwe Fischer nimmt Kontakt mit dem Architekturbüro auf und gibt die Information an den Gemeinderat weiter.