Im Gemeinderat wird von stark verschmutzten Feldwegen berichtet
Hundekot, dieses ist mit die häufigste Beschwerde im Verlaufe eines Jahres, welche während den Bgm.-Dienststunden vorgetragen wird.
Bei einem Spaziergang durch den Ort stößt man immer wieder auf solche „Hinterlassenschaften“ auf dem Gehweg. Wenn man dann noch aus Versehen hineintritt, wird die Sache zum gewaltigen „Stinker“.
Muss das sein?
Sicherlich nicht!
Bürgerinnen und Bürger berichten darüber, dass Hundehalter ihre Tiere einfach in der Ortslage unkontrolliert laufen lassen, damit diese dann ihre Notdurft verrichten können. In einigen Fällen wird dann die Notdurft auf des Nachbarngrundstück oder sonstigen Privatflächen verrichtet.
Im Verlaufe der letzten Gemeinderatssitzung wurde darüber berichtet, dass insbesondere die seitens der Gemeinde geräumten Feldwege nach der Schneeschmelze mit Hundetretminen verdreckt waren. Für Spaziergänger wurde es zur Herausforderung um keinen Treffer zu erlangen. Kleinkinder mussten oft über lange Strecken, wegen dieser Hinterlassenschaften, getragen werden.
Von einem Sitzungszuhörer wurde vorgetragen, dass alle Hundehalter übers Mitteilungsblatt eingeladen werden sollten, damit sie mit entsprechendem Werkzeug die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner einsammeln können. Diesem Aufruf komme ich gerne nach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Hundehalter,
ich lade Sie alle am
Samstag, den 02. April 2011,
Treffpunkt um 09:00 Uhr,
am Feuerwehrgerätehaus
zum Aktionstag „Saubere Landschaft“,
zum Säubern unser Gemarkung ein. Ich bitte Schaufel, Besen Rechen und Schubkarre mitzubringen, da die Gemeinde nicht alle Sammelgeräte vorhalten kann.
Seitens der Gemeinde werden die Hundebesitzer aufgefordert, die Hinterlassenschaft ihres Hundes aufzunehmen und zu Hause zu entsorgen. Die Gemeinde hat hierfür entsprechende Hundekotbeutel beschafft, welche während den Bgm. – Dienststunden an die Hundehalter kostenlos ausgegeben werden. Wir bitten wir alle Hundebesitzer zukünftig darauf zu achten, dass sie beim Hundespazier- oder Ausgang auf öffentlichen Straßen, innerhalb der bebauten Ortslage, den Hund angeleint führen. Außerhalb der geschlossen Ortschaft sind Hunde dann angeleint zu führen, wenn sich andere Personen nähern.
Ich bedanke mich bereits im Voraus bei allen Hundsänger Hundebesitzern für ihre Einsicht und Bereitschaft zukünftig darauf zu achten, dass unser Ort von solchem Dreck verschont bleibt.
Alois FEIN