Sehr geehrte Anlieger und Bewohner der Wohngebiete Löh 1 & 2,
auch in diesem Jahr werden wir wieder Papiersäcke zur Laubsammlung an die Anlieger verteilen.
Ihnen wird so die Möglichkeit gegeben, das auf den Straßen anfallende Laub in den Säcken zu sammeln und jeweils dienstags (ab 7:00 Uhr) für die Abholung am Straßenrand bereitzustellen.
Sollten Sie noch weiteren Bedarf an Säcken haben, dann senden Sie unserem Bauhof eine Mail an bauhof@hundsangen.de. Unsere Mitarbeiter können Ihnen dann noch weitere vorbei bringen.
Eine dringende Bitte habe ich dennoch:
In den letzten Jahren haben Einwohnerinnen und Einwohner zum Teil diese Laubsäcke genutzt, um ihren privaten Rasenschnitt und andere private Sachen dort mit zu entsorgen. Das ist so nicht gedacht und ich danke Ihnen schon jetzt dafür, dass die Laubsäcke „so“ genutzt werden, wie sie vorgesehen sind.
Ich danke Ihnen auch, dass Sie das Laub aufnehmen und so dafür sorgen, dass die Gemeindestraßen in einem guten Zustand sind. Zum Teil ist es auch nicht ungefährlich, wenn das Laub nass wird.
Das mit den Laubsäcken ist eigentlich ganz einfach zu verstehen. Das ist mit „Säcken“ aber nicht immer so. Es gibt einen interessanten Text aus der alten Zeit der Deutschen Bundespost, bei der es in § 49 der Allgemeinen Dienstanweisung (ADA) angeblich folgenden Wortlaut gab, der den dort beschäftigten Personal ziemliche Schwierigkeiten bereitete. Er lautete:
„Der Wertsack ist ein Beutel, der auf Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichnung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.
Sollte sich bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen. Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.
Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk „Wertsack“ eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk „versackt“ darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit „Wertsack“ bezeichneten Wertpaketsack handelt.
Verwechslungen sind insofern im Übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.“
Dann wäre ja alles klar oder?
Also dann doch lieber eine klare Ansage: nur Blätter in den Laubsack – kein Rasenschnitt.
… und der Laubsack bleibt ein Laubsack, kein Wertsack und auch kein Wertpaketsack.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Rathaus
(Marco Weißer)
Ortsbürgermeister