Gesundheitsamt meldet: Das Abkochgebot wird hiermit aufgehoben!
02.02.2021
Das Gesundheitsamt hat mitgeteilt, dass das ausgesprochene Abkochgebot für das Trinkwasser in den Ortsgemeinden Steinefrenz, Dreikirchen, Obererbach und Hundsangen aufgehoben wird. Weitere Informationen unter https://www.wallmerod.de/vg_wallmerod/News/Aktuelles/Abkochgebot%20wird%20aufgehoben/
02.02.2021
Das Abkochgebot für den Bereich östlich der Hauptstraße (B 8) der Ortsgemeinde Hundsangen wird aufgehoben.
Das Abkochgebot gilt in der Ortsgemeinde Hundsangen weiterhin für die Straßen „Obererbacher Straße“, „Bergmorgen“, „Steinmorgen“, „Feldstraße“, „Gartenstraße“, „Bergstraße“, „Steinstraße“ und „Poststraße“.
Es wurden heute nochmals Probenahmen in allen Ortslagen durchgeführt. Das Ergebnis der Analyse wird am Mittwochnachmittag vorliegen. Sollten die Ergebnisse negativ sein, kann das Abkochgebot generell aufgehoben werden. Entsprechende Informationen finden Sie unter www.wallmerod.de.
20.01.2021
Die Ortsgemeinden Steinefrenz, Dreikirchen, Obererbach und Hundsangen werden über den Hochbehälter Kölsberg in Steinefrenz mit Trinkwasser versorgt.
Aufgrund eines Zwischenfalls wurde das Trinkwasser aus diesem Hochbehälter mikrobiologisch verunreinigt.
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen. Sollten Sie gesundheitliche Beschwerden haben, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt. Falls er den Verdacht hat, dass dies mit dem verunreinigtem Trinkwasser zusammen hängen könnte, muss er dies dem Gesundheitsamt melden.
Die Ursache der Verunreinigung wurde geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Von nun an gilt ein Abkochgebot! Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
– Zubereitung von Nahrung bzw. Essen, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
– Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
– Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
– Zähneputzen und
– Medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das abgekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser, ebenso wenig für die Toilettenspülung.
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefonnotruf-Nummer: 0176 -44460799
Verbandsgemeindewerke Wallmerod