Gemäß § 1 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen i. V. mit der Friedhofsordnung der Ortsgemeinde Hundsangen vom 12.05.2003 hat die Friedhofsverwaltung auf dem Friedhof des Gemeindegebietes Gräber, deren Ruhezeiten abgelaufen sind, mit entsprechenden Hinweisaufklebern gekennzeichnet, welche zur Räumung der Grabstätte innerhalb der nächsten 3 Monate aufrufen.
Gemäß der Friedhofsordnung werden die Verfügungs- oder Nutzungsberechtigten aufgefordert, die Fundamentierungen, Einfassungen und sonstige Grabausstattungen
bis spätestens 16. Juli 2021
zu entfernen und die Grabstätten anschließend ordnungsgemäß einzuebnen.
Kommt ein Berechtigter dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung befugt die Grabstätte abräumen zu lassen. Sofern Nutzungsberechtigte nachträglich festgestellt werden, werden die Kosten der Räumung in Rechnung gestellt. Für Rückfragen und nähere Informationen stehen die Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung der Verbandsgemeinde Wallmerod während der Sprechzeiten unter der Rufnummer 06435 508 – 331 zur Verfügung.
Melanie Brühl
Ortsbürgermeisterin